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Sehr geehrte Damen und Herren,
für den Besuch des Deutschen Bundestages auf Einladung eines Abgeordneten können interessierte Berlinbesucher Fahrtkostenzuschüsse beantragen. Jeder Abgeordnete kann pro Jahr insgesamt 200 Fahrtkostenzuschüsse gewähren. Dabei werden zwischen folgenden Zuschüssen unterschieden:
Kontingent Informationsvortrag
Kontingent Plenarbesuch
Kontingent Informationsvortrag – 100 Zuschüsse
Das Standardprogramm (zugleich Zuschussbedingung) besteht aus:
a) Informationsvortrag (45 Minuten) auf der Besuchertribüne über Arbeitsweise und Zusammensetzung des Deutschen Bundestages,
b) Diskussion mit der/dem einladenden Abgeordneten,
c) auf Wunsch: Filme wie z.B. „Parlamentarische Einblicke“ oder „50 Jahre
Deutscher Bundestag“,
d) Einladung zum Essen/Imbiss im Besucherrestaurant des Paul-Löbe-Hauses. Eine Auszahlung des
Essenszuschusses erfolgt nur dann, wenn das Restaurant geschlossen ist.
Als Ersatz für die Zuschussbedingung „Teilnahme am Informationsvortrag“ ist die Teilnahme an einer Führung durch die Parlamentsausstellung im Deutschen Dom möglich.
Kontingent Plenarbesuch – 100 Zuschüsse
Das Standardprogramm (zugleich Zuschussbedingung) besteht aus:
a) Teilnahme an einer Plenardebatte des Deutschen Bundestages (max. 1 Stunde),
b) Diskussion mit der/dem einladenden Abgeordneten,
c) Einladung zum Essen/Imbiss im Besucherrestaurant PLH. Eine Auszahlung des
Essenszuschusses erfolgt nur dann, wenn das Restaurant geschlossen ist.
Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses
Gruppen, die von Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu einem Informationsbesuch an sitzungsfreien Tagen oder zum Besuch einer Plenarsitzung eingeladen werden, können einen Fahrtkostenzuschuss beantragen.
Die Gruppe muss aus mindestens 10 Personen bestehen. Eine Bezuschussung von kleineren Gruppen erfolgt grundsätzlich nicht.
Der Fahrtkostenzuschuss ist von der Gruppe mit dem Formblatt zu beantragen, das sie zusammen mit der Einladung erhält. Der Antrag ist vollständig auszufüllen und an den Besucherdienst des Deutschen Bundestages (Adresse siehe Punkt Ansprechpartner) zurückzusenden. Rückfragen bezüglich der Bezuschussung richten Sie bitte ausschließlich an den Besucherdienst des Deutschen Bundestages.
Das Mindestalter der Teilnehmer beträgt 15 Jahre. Familien mit Kindern, die jünger als 15 Jahre sind, wird die Teilnahme gestattet.
Höhe des Zuschusses
Anreise mit der Deutschen Bahn
Bei Anreise mit der Deutschen Bahn werden pro Zuschuss die Fahrtkosten in Höhe des preisgünstigsten Gruppenspartarifs 2. Kl. (Gruppe&Spar 70), einschließlich Reservierungsentgelt erstattet, abzüglich eines Eigenanteils von 10,00 €. Aufpreise für Sprinterverbindungen, Nachtzüge/Liege- und Bettplatzreservierungen, Umbuchungs- und Stornoentgelte sowie Entgelte für den ÖPNV werden jedoch nicht erstattet. Bitte beachten Sie, dass die Verfügbarkeit von preisgünstigen Plätzen für Reisegruppen sich nach der jeweiligen Gesamtauslastung des Zuges richtet. Bitte meiden Sie, wenn möglich, bei Ihrer Reiseplanung Spitzenverkehrstage und -zeiten. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an, wir beraten Sie gerne.
Der Gruppenfahrschein ist dem Besucherdienst am Besuchstag vorzulegen.
Anreise mit dem Bus / Flugzeug
Für die Berechnung des Fahrtkostenzuschusses bei Anreise mit Bus oder Flugzeug werden pro Person und Kilometer 0,04 Euro auf Grundlage der bahnamtlichen Kilometer für die kürzeste Strecke vom Heimatort (zentraler Ausgangsort) nach Berlin und zurück zu Grunde gelegt.
Rechenbeispiel bei Anreise per Bus ab Stuttgart:
bahnamtliche Kilometer Stuttgart – Berlin: 681
2x 681 = 1.362 Kilometer x 0,04 € = 54,48 abzüglich Eigenanteil von 10,00€ = 44,48 € / Zuschuss
Pro Zuschuss erhält die Gruppe 44,48 €.
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© 2012 Daniel Wiegand Hauptstadtreisen